amtliche Fahrzeuguntersuchungen
Gerne führen wir für Sie an Ihrem Fahrzeug die fällige Hauptuntersuchung nach §29 StVZO, Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO oder andere amtliche Untersuchungen für die wir betraut sind an verschiedenen, von uns bei den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden angemeldeten Prüfstützpunkten in Berlin und dem Land Brandenburg durch. Die Prüfungen erfolgen hier ausschließlich im Namen und auf Rechnung der GTÜ mbH. Um Wartezeiten Ihrerseits zu vermeiden, empfehlen wir eine vorherige Terminabsprache unter unserer Bürotelefonnummer.